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Veröffentlichungen im Bereich Strom

Die Netze Duisburg GmbH unterliegt den Internet-Veröffentlichungspflichten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den darauf basierenden Rechtsverordnungen ist die Netze Duisburg GmbH verpflichtet, Informationen beispielsweise zu Netzentgelten, Netzengpässen und Netzstrukturdaten zu veröffentlichen. Diese Daten sollen vollständig und möglichst standardisiert dargestellt werden, damit sich Netznutzer wie Erzeuger, Lieferanten oder auch Letztverbraucher informieren und die verschiedenen Netzbetreiber miteinander vergleichen können.

Netzanschluss

Niederspannung, Mittelspannung

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher, ergänzende Bedingungen

§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederspannungsverordnung (NAV) in Verbindung mit den ergänzenden Bedingungen.

Im Bereich „Downloads” finden Sie folgende Dokumente dazu:

  • Technische Anschlussbedingungen (TAB 2022) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
  • VDN-Richtlinie „Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz”
  • Ergänzende Bedingungen der Netze Duisburg GmbH zur VDN-Richtlinie „Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz”

Netzzugang/Netzentgelte

Bedingungen für Netzzugang, Musterverträge

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG

Im Bereich „Downloads” erhalten Sie alle relevanten Musterverträge zum Strom-Netzzugang der Netze Duisburg GmbH.

Netzengpässe

§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV 

Derzeit sind im Niederspannungsnetz der Netze Duisburg keine Engpässe vorhanden.

In der Hoch- und Mittelspannung kann es bei der Errichtung von neuen Bezugsanschlüssen zu Verzögerungen kommen.

Voraussichtlich bis zum Jahr 2035 wird der Engpass durch Netzausbaumaßnahmen behoben sein.

Geltende Netzentgelte sowie beantragte Änderungen der Netzentgelte, individuelle Netzentgelte

§ 20 Abs. 1§ 21 Abs. 3 EnWG und § 19 StromNEV

Grundlage der Netzentgeltkalkulation ist die von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze. Die Netzentgelte werden nach den Maßgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ermittelt und der Bundesnetzagentur vorgelegt.

Die aktuellen Netzentgelte finden Sie hier:

Netzentgelte Strom

Strukturdaten

Veröffentlichungen nach § 23c Abs. 1 EnWG

 

Stromkreislängen

§ 23c Abs. 1 Nr. 1 EnWG

Stromkreislängen der Kabel

 

Spannungsebene

GJ 2024

Länge [km]

HS

108,93

MS

1.442,31

NS, mit Hausanschlussleitungen

3.470,79

 

Stromkreislängen der Freileitungen

 

Spannungsebene

GJ 2024

Länge [km]

HS

3,11

MS

0,00

NS, mit Hausanschlussleitungen

9,90

 

Installierte Leistung der Umspannebenen 

§ 23c Abs. 1 Nr. 2 EnWG

 

Umspannebene

GJ 2024

Leistung [MVA]

HS / MS

1.317

MS / NS

861

 

Entnommene Jahresarbeit

§ 23c Abs. 1 Nr. 3 EnWG

 

Spannungsebene / Umspannebene

GJ 2024

Arbeit [kWh]

HS

6.324.415

HS / MS

173.771.030

MS

514.807.489

MS / NS

28.466.147

NS

903.138.270

 

Anzahl der Entnahmestellen

§ 23c Abs. 1 Nr. 4 EnWG

 

Spannungsebene / Umspannebene

GJ 2024

Anzahl

HS

4

HS / MS

12

MS

1.239

MS / NS

133

NS

325.185

davon NS ohne Leistungsmessung

324.625

 

Intelligente Messsysteme in Niederspannung

§ 23c Abs. 1 Nr. 4a und 4b EnWG

 

GJ 2024

Anzahl

Anzahl Messsysteme in Niederspannung

2.384

Anzahl daran angeschlossener Entnahmestellen

2.384

 

Dauer der Erstellung von Netzanschlüssen

§ 23c Abs. 1 Nr. 4c EnWG

Angegeben sind Netzanschlüsse, die länger als die angegebene Zeitspanne ab dem Erhalt des Netzanschlussbegehrens nicht durchgeführt wurden.

 

VÖ 2025
(GJ 2024)

 

> 3 Monate

> 6 Monate

Spannungsebene

Anzahl

Anzahl

HS0

0

MS0

22

NS236

42

 

Angegeben sind Netzanschlüsse, die länger als die angegebene Zeitspanne ab dem Erhalt des Netzanschlussbegehre

§ 23c Abs. 1 Nr. 4d EnWG

Am 31.12.2024 waren 1.134 Vereinbarungen geschlossen.

 

Einwohnerzahl im Netzgebiet (Stand 31.12.2021)

§ 23c Abs. 1 Nr. 5 EnWG

Die Daten mit Stand 31.12. des Vorjahrs lagen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.

 

GJ 2023

Anzahl

Einwohnerzahl (laut Landesdatenbank NRW Online)

 

Einwohnerzahl (laut Stadt Duisburg)

503.707

 

508.652

 

Versorgte Fläche (Stand 31.12.2023)

§ 23c Abs. 1 Nr. 6 EnWG

Die Daten mit Stand 31.12. des Vorjahrs lagen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.

Die versorgte Fläche 2023 betrug 117,23 km².

 

Geographische Fläche (Stand 31.12.2023)

§ 23c Abs. 1 Nr. 7 EnWG

Die Daten mit Stand 31.12. des Vorjahrs lagen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.

Die geographische Fläche 2023 betrug 240,28 km².

 

Entnahmestellen nach Art der Messung

§ 23c Abs. 1 Nr. 8 EnWG

 

Art der Messung

GJ 2024

Anzahl

registrierende Leistungsmessung/Zählerstandsgangmessung

sonstige Entnahmestellen

1.948

324.624

 

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

§ 23c Abs. 1 Nr. 9 EnWG

Der grundzuständige Messstellenbetreiber im Netzgebiet Duisburg ist die Netze Duisburg GmbH.

 

Ansprechpartner im Unternehmen für Netzzugangsfragen

§ 23c Abs. 1 Nr. 10 EnWG

Die Ansprechpartner für Netzzugangsfragen finden Sie in diesem Kontaktblatt.

 

Veröffentlichungen nach § 23c Abs. 3 EnWG

Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung

§ 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG

Die Jahreshöchstlast betrug 324.072 kW.

Der Lastverlauf als CSV-Datei zum Runterladen

 

Netzverluste, Summenlast d. Netzverluste

§ 23c Abs. 3 Nr. 2 und 3 EnWG

Siehe unter Verlustenergie Strom. 

 

Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden

§ 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG

Die Summenlast für Kunden als CSV-Datei zum Runterladen 

 

Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden, Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens

§ 23c Abs. 3 Nr. 4 EnWG

Die Restlastkurve als CSV-Datei zum Runterladen

 

Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene

§ 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG

Die Höchstentnahmelast 2024 betrug 256.238 kW.

 

Der Bezug 2023 aus der vorgelagerten Netzebene betrug 1.116.802.883 kWh.

 

Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf

§ 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG

 

Spannungsebene / Umspannebene

GJ 2024

Einspeisung [kWh]

HS

MS

NS

407.438.343

161.204.771

20.654.852


Einspeisungen
als CSV-Datei zum Runterladen

Differenzmenge

Differenzbilanzierung

§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV

Die Verpflichtung zur Führung eines Differnzbilanzkreises entfällt, da die Netze Duisburg GmbH das erweiterte analytische Verfahren zur Belieferung von Kund*innen mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh anwendet.

Preis für Jahresmehr- und mindermengen

§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV 

Bei der Netze Duisburg GmbH wird nach dem VDEW-Verfahren (VDEW-Bericht M-02/2000) kalendermonatlich abgerechnet. Es werden die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichten SLP-Monatsmarktpreise (MMP) für die Mehr- und Mindermengenabrechnung angesetzt. Das Preisblatt finden Sie auf der Webseite des BDEW, unten auf der Unterseite Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom.

Netzverluste

Netzverluste, Summenlast der Netzverluste

§ 23c Abs. 3 Nr. 2 und 3 EnWG

Die Netzverluste im Jahr 2024 betrugen insgesamt 63.342.016 kWh.

Die Netzverluste als CSV-Datei zum Runterladen

 

Mengen und Preise der Verlustenergie

§ 23c Abs. 3 Nr. 7 EnWG

LieferjahrMenge [MWh]Preis [ct / kWh]
202235.4785,365
35.4785,355
202335.10114,357
35.10114,357
202435.02223,476
35.02223,526

 

Höhe der Durchschnittsverluste

§ 10 Abs. 2 StromNEV

 

Spannungsebene / Umspannebene

GJ 2024

Verluste

HS

HS/MS

MS

MS/NS

NS

0,25%

0,49%

0,99%

0,92%

3,09%

 

Durchschnittliche Beschaffungskosten

§ 10 Abs. 2 StromNEV
Die durchschnittlichen Beschaffungskosten im Jahr 2024 lagen bei 23,501 ct/kWh.
 

 

Grundzuständigkeit

Grundversorger

§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

Die Netze Duisburg GmbH stellt gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG fest, dass in ihrem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli 2024 die Stadtwerke Duisburg AG die meisten Haushaltskund*innen im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG beliefert hat und somit für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 Grundversorger im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH ist.

Wechsel des Netzbetreibers

§ 25 Abs. 2 Satz 2 NDAV

Die Netze Duisburg GmbH hat im Jahr 2007 die sich aus den Vertragsverhältnissen zwischen Kundschaft und der Stadtwerke Duisburg AG ergebenden Rechte und Pflichten übernommen, soweit sie den Netzbetreiber betreffen.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

§ 27 Abs. 2 Nr. 9 StromNEV

Der grundzuständige Messstellenbetreiber im Netzgebiet Duisburg ist die Netze Duisburg GmbH.