Anschluss von Notstromaggregaten
Die Anmeldung über unser Netzanschlussportal ist aktuell leider noch nicht möglich.
Bitte senden Sie die Unterlagen mit dem Vermerk „Notstromaggregat“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de
Anmeldung
Für die Netzanschlussprüfung von Notstromaggregaten werden Informationen benötigt. Zur Bearbeitung Ihres Antrages ist es wichtig festzustellen, in welcher Betriebsart Ihr Notstromaggregat betrieben werden soll. Folgende Betriebsarten können unterschieden werden:
Variante 1: Das Notstromaggregat wird ausschließlich im Inselbetrieb betrieben:
Da das Notstromaggregat zu keiner Zeit netzparallel betrieben wird oder in das öffentliche Netz einspeist, ist keine Anmeldung notwendig.
Variante 2: Das Notstromaggregat wird maximal 100 ms netzparallel betrieben:
Bitte reichen Sie uns bereits während der Planungsphase das Datenblatt B.4 „Notstromaggregate“ ein. Herstellererklärung über eine maximale Synchronisierdauer von 100 ms.
Variante 3: Das Notstromaggregat wird zum Probebetrieb (z. B. ein Mal im Jahr) länger
als 100 ms netzparallel betrieben:
Bitte reichen Sie uns bereits während der Planungsphase das Datenblatt B.4 „Notstromaggregate“ ein.
Sollte der Probebetrieb der Anlage nicht für Sicherheitszwecke (gemäß DIN 6280-13 bzw. DIN VDE 0100-560) erfolgen, so gilt das Notstromaggregat als Erzeugungsanlage und der Nachweis über die elektrischen Eigenschaften muss entsprechend der oben aufgeführten Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen erfolgen.
Planen Sie ein Notstromaggregat > 100 kW, so nimmt dieses am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall unter redispatch@netze-duisburg.de vor der Inbetriebsetzung bitte die
- Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die
- Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Redispatch 2.0.
Variante 4: Das Notstromaggregat wird zur Verringerung von Leistungsspitzen länger
als 100 ms netzparallel betrieben:
Bitte reichen Sie uns bereits während der Planungsphase das Datenblatt B.4 „Notstromaggregate“ ein.
Das Notstromaggregat gilt in dieser Variante als Erzeugungsanlage. Demgemäß erfolgt der Nachweis über die elektrischen Eigenschaften entsprechend der oben aufgeführten Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen.
Planen Sie ein Notstromaggregat > 100 kW, so nimmt dieses am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebnahme bitte die
- Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die
- Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Redispatch 2.0. www.netze-duisburg.de/netz-nutzen/redispatch
Netzverträglichkeitsprüfung
Für Notstromaggregate der Varianten 3 und 4 nehmen wir mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen sodann unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung vor. Sollten uns dazu noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, in der diese von Ihnen nachgefordert werden.
Inbetriebsetzung
Bitte vereinbaren Sie oder die von Ihnen beauftrage Elektrofachfirma für die Inbetriebsetzung von Notstromaggregaten der Varianten 3 und 4 einen Termin mit uns.
Sie haben Fragen zu den Vergütungsätzen und zur Abrechnung der eingespeisten Energie?
Wir benötigen für die zukünftigen Abrechnungen immer einen Zählerstand zum 31.12. eines Jahres. Die Zählerstände können Sie uns telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Sie können die Stände auch in unserem Zählerstandsportal erfassen:
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Reddig
☏ 0203 604-4230
🖷 0203 604-2052
✉ eeg-kwk@netze-duisburg.de