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Veröffentlichungen im Bereich Gas

Die Netze Duisburg GmbH unterliegt den Internet-Veröffentlichungspflichten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den darauf basierenden Rechtsverordnungen ist die Netze Duisburg GmbH verpflichtet, Informationen beispielsweise zu Netzentgelten, Netzengpässen und Netzstrukturdaten zu veröffentlichen. Diese Daten sollen vollständig und möglichst standardisiert dargestellt werden, damit sich Netznutzer wie Erzeuger, Lieferanten oder auch Letztverbraucher informieren und die verschiedenen Netzbetreiber miteinander vergleichen können.

Hier finden Sie unsere Veröffentlichungen aus dem Bereich Gas: Information zur Gasnetznutzungsverordnung, zur Gasnetzentgeltverordnung sowie zur Grund- und Ersatzversorgung.

Netzanschluss

Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) übernimmt die Netze Duisburg GmbH die Rechte und Pflichten, die sich aus den Vertragsverhältnissen zwischen Kunden und der Stadtwerke Duisburg AG ergeben.

Für den Anschluss von Letztverbrauchern im Gasnetz mit Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH die entsprechenden Bedingungen der NDAV vom 1. November 2006 in Verbindung mit den ergänzenden Bedingungen.

Die ergänzenden Bedingungen zur NDAV werden in Kürze veröffentlicht.

Technische Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EnWG an Auslegung und Betrieb entsprechen den technischen Anforderungen, die im Arbeitsblatt G 2000 des DVGW-Regelwerks „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze” dargestellt sind.

Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen für LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, sowie von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an das Gasverteilernetz der Netze Duisburg GmbH.

Netzzugang/Netzentgelte

Veröffentlichungspflichten nach § 40 GasNZV

Gasbeschaffenheit

§ 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG

Die Festlegung des Abrechnungsbrennwertes sowie die Abrechnung erfolgen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G-685 „Gasabrechnung” als eichamtlich anerkannte Regel der Technik für die öffentliche Gasversorgung in Abhängigkeit des Abrechnungszeitraums.

Die einzelnen Brennwerte für Standardlastprofilkunden finden Sie unter „Downloads”.

Standardlastprofile

§ 23c Abs. 6 Nr. 3 EnWG

Die Netze Duisburg GmbH verwendet für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen kWh und einer maximalen Ausspeiseleistung von 500 kW standardisierte Lastprofile.

Zur Anwendung kommen die von der TU München entwickelten und im Auftrag des Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) modifizierten und vereinfachten Standardlastprofile, wie sie in den Datenblättern des BDEW/VKU/GEODE-Leitfadens „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas” enthalten sind. Diesen Leitfaden finden Sie hier auf der Webseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

Folgende Spezifikationen gelten bei der Netze Duisburg GmbH für die Anwendung des synthetischen Standardlastprofilverfahren Gas:

Für Haushalte:

N13: Einfamilienhaushalt, Nordrhein-Westfalen
N23: Mehrfamilienhaushalt, Nordrhein-Westfalen
HK3: Kochgas, bundesweit

Für Gewerbekunden:

HA3: Einzelhandel, Großhandel in normaler Ausprägung
MF3: haushaltsähnliche Gewerbebetriebe in normaler Ausprägung
KO3: Gebietskörperschaften, Kreditinstitute und Versicherungen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentliche Einrichtungen in normaler Ausprägung
GA3: Gaststätten in normaler Ausprägung
BD3: sonstige betriebliche Dienstleistungen in normaler Ausprägung

Marktgebiet

§ 23c Abs. 4 Nr. 6 EnWG

Seit dem 01.04.2011 befinden sich alle Netzkopplungspunkte sowie sämtliche Entnahmestellen im Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH.
Bei Gastransporten über die Netzkopplungspunkte wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner „Netzzugang”.  

Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Kooperationsvereinbarung 

§ 23c Abs. 4 Nr. 7 EnWG

Die Mindestanforderungen sind im Lieferantenrahmenvertrag sowie in den Netzzugangsbedingungen geregelt, die Sie hier finden.

Die Netze Duisburg GmbH ist der „Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen”  beigetreten.

Ansprechpartner für Netzzugangsfragen

Die Ansprechpartner für Netzzugangsfragen finden Sie in diesem Kontaktdatenblatt.

Gasnetzkarte

§ 23c Abs. 6 Nr. 4 EnWG

Eine Gasnetzkarte finden Sie unter „Downloads”.

Geltende Netzentgelte, individuelle Netzentgelte

§ 20 Abs. 1§ 21 Abs. 3 EnWG und § 20 GasNEV

Grundlage der Netzentgeltkalkulation ist die von der Regulierungskammer NRW festgelegte Erlösobergrenze. Die Netzentgelte werden nach den Maßgaben der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) ermittelt und der Regulierungskammer vorgelegt.

Die aktuellen Netzentgelte finden Sie hier:

Netzentgelte Gas

Individuelle Netzentgelte gemäß § 20 GasNEV werden gerzeit nicht angewendet

Netzengpässe

§ 23c Abs. 4 Nr. 8 EnWG

Derzeit sind im Gasnetz der Netze Duisburg GmbH keine Engpässe vorhanden.

Strukturdaten

Länge des Gasnetzes

§ 23c Abs. 4 Nr. 8 EnWG

 

Druckebene

GJ 2023

Länge [km]

Niederdrucknetz

1.521

Mitteldrucknetz

106

Hochdrucknetz

136

Gesamt

1.763


Länge des Gasleitungsnetzes in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen

§ 23c Abs. 4 Nr. 2 EnWG

 

DI

GJ 2023

Graphische Länge [m] in der Hochdruck-Ebene

25

1

40

3

50

549

65

10

80

1.112

100

2.992

150

12.893

200

27.948

300

52.125

400

37.270

500

6

600

21

Gesamt

134.931


Im Vorjahr ausgespeiste Jahresarbeit

§ 23c Abs. 4 Nr. 3 EnWG


Die ausgespeiste Jahresarbeit betrug im Kalenderjahr 2022: 1.874 Mio. kWh.

 

Anzahl der Ausspeisepunkte jeweils für alle Druckstufen

§ 23c Abs. 4 Nr. 4 EnWG

 

Druckebene

GJ 2022

Anzahl

Niederdruck

50.788

Mitteldruck

600

Hochdruck

47

Gesamt

51.435

 

Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen und der Zeitpunkt des Auftretens

§ 23c Abs. 4 Nr. 5 EnWG
Die Jahreshöchstlast aller Entnahmen betrug am 08. Februar 2023 in der Stunde von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr 636 MW.

 

 

Grundzuständigkeit

Grundversorger

§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

Die Netze Duisburg GmbH stellt gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG fest, dass in ihrem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli 2024 die Stadtwerke Duisburg AG die meisten Haushaltskund*innen im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG beliefert hat und somit für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 Grundversorger im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH ist.

Wechsel des Netzbetreibers

§ 25 Abs. 2 Satz 2 NDAV

Die Netze Duisburg GmbH hat im Jahr 2007 die sich aus den Vertragsverhältnissen zwischen Kunden und der Stadtwerke Duisburg AG ergebenden Rechte und Pflichten übernommen, soweit sie den Netzbetreiber betreffen.