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Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen (< 25 kW)

Nutzen Sie bitte unser Netzanschlussportal und melden Sie Ihre PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 25 kW an.

Zum Netzanschlussportal

Anmeldung für Erzeugungsanlagen

Für eine Anlage < 25 kW benötigen wir nach dem Standardnachweisverfahren folgende Informationen, die Sie zum Teil selbst bereitstellen und zum Teil von Ihrem Anlagenerrichter bzw. Anlagenhersteller einfordern können:

  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der kompletten Anlage hervorgehen.
     
  • Übersichtsschaltplan ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
     
  • Antragstellung (E.1_4105)
     
  • Datenblatt für eine Erzeugungsanlage (E.2 _4105)
    (Bitte berücksichtigen Sie beim Ausfüllen das Auswahlblatt Messkonzepte.)
     
  • ggf. Zertifikat für den integrierten NA-Schutz nach TAR 4105 (E.6_4105)
     
  • ggf. Auszug aus dem Prüfbericht für den integrierten NA-Schutz (E.7_4105)
     
  • ggf. Antrag auf Zählerwechsel (Antrag auf Zählerwechsel-Netznutzung Strom) und eine Kopie des aktuell gültigen Installateurs-Ausweis (gilt nur für Installateure, die nicht bei uns konzessioniert sind) 

 

Für Speicheranlagen

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen nehmen wir unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung vor und ermitteln den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt der geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Sollten uns dazu noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, in der diese von Ihnen nachgefordert werden. Die Netzverträglichkeitsprüfung endet sodann mit dem Versand der Einspeisezusage. Der Einspeisezusage liegen ggf. Angebote über eine notwendige Anschlussverstärkung und über eine notwendige technische Steuerung zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements bei. Wir empfehlen Ihnen, Komponenten Ihrer geplanten Erzeugungsanlage erst nach Erhalt der Einspeisezusage zu erwerben.

 

Inbetriebsetzung

Als Voraussetzung für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage

  • liegt Ihnen unsere Einspeisezusage vor.
     
  • wurden ggf. vorliegende Angebote (z.B. über eine notwendige Anschlussverstärkung oder einer notwendigen technischen Steuerung) von Ihnen beauftragt und von uns ausgeführt.
     
  • liegt uns für den Fall, dass die Netze Duisburg GmbH Messstellenbetreiber ist, der Antrag zur Neusetzung oder Änderung eines Stromnetzanschlusses bzw. einer Messeinrichtung vor. Sollte Ihre Messstelle von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) betrieben werden, stimmen Sie bzw. Ihr Elektrofachunternehmen die ggf. notwendige Zählersetzung bitte mit dem wMSB ab.
     
  • wurde der ggf. notwendige Zählerwechsel durchgeführt. 
     
  • liegt uns das Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8_4105) für Erzeugungsanlagen oder Speicher vor.
     
  • wurde Ihre BHKW-Anlage gemäß § 6 KWKG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet.

Liegen alle Unterlagen vor, vereinbaren wir mit Ihnen oder der von Ihnen beauftragen Elektrofachfirma einen Termin zum Zählerwechsel und Netzparallelnahme Ihrer Anlage. 

Bitte beachten Sie weiterhin, dass Photovoltaik- und BHKW-Anlagen sowie Speicheranlagen nach der Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden müssen.

Sie haben Fragen zu den Vergütungsätzen und zur Abrechnung der eingespeisten Energie?


Wir benötigen für die zukünftigen Abrechnungen immer einen Zählerstand zum 31.12. eines Jahres. Die Zählerstände können Sie uns telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Sie können die Stände auch in unserem Zählerstandsportal erfassen:

Zum Zählerstandsportal

 

Ihr Ansprechpartner:

Stefan Reddig
☏  0203 604-4230
🖷  0203 604-2052
eeg-kwk@netze-duisburg.de