Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 800 Watt
Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 800 Watt
Die hier genannte „steckerfertige Erzeugungsanlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende EEG-Anlage mit einer Wechselrichterleistung von max. 800 Watt.
Selbstverständlich können auch Verbraucherinnen und Verbraucher in Duisburg solche kleine Erzeugungsanlagen betreiben. Der Anschluss einer solchen Anlage erfolgt in der sogenannten „Überschusseinspeisung“. Eine Vergütung der eingespeisten Strommenge erfolgt nicht.
Bis zu einer maximalen Erzeugungsleistung von 800 Watt registrieren Verbraucherinnen und Verbraucher diese Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur https://www.marktstammdatenregister.de/
Die Anlage muss nicht bei uns angemeldet werden.
Die Bundesnetzagentur übermittelt uns Ihre Daten. Wir prüfen, ob der vorhandene Zähler gewechselt werden muss. Wenn der Zähler gewechselt werden muss, werden wir einen Termin zum Wechsel mit Ihnen vereinbaren. Bis zum Zählerwechsel wird der Betreib der Anlage geduldet.
Sie haben Fragen zu den Vergütungsätzen und zur Abrechnung der eingespeisten Energie?
Wir benötigen für die zukünftigen Abrechnungen immer einen Zählerstand zum 31.12. eines Jahres. Die Zählerstände können Sie uns telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Sie können die Stände auch in unserem Zählerstandsportal erfassen: