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Ihre Photovoltaikanlage wurde ausgefördert und Sie möchten von der Volleinspeisung auf die Überschusseinspeisung umstellen?

Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Schritt und erklären Ihnen, wie Sie Ihren erzeugten Strom selbst nutzen und überschüssigen Strom ins Netz einspeisen können.

1. Zählerwechsel
Für die Umstellung auf Überschusseinspeisung ist der Einbau eines Zweirichtungszählers als Ersatz für Ihren Haushaltszählers erforderlich. Dieser Zähler misst sowohl den erzeugten Strom, den Sie selbst verbrauchen, als auch den überschüssigen Strom, den Sie ins Netz einspeisen.


2. Zähleranträge
Für den Zählerwechsel müssen zwei Anträge gestellt werden. Diese Anträge sind durch ein konzessioniertes Elektroinstallateurs-Unternehmen einzureichen. Der Zählerwechsel wird durch uns durchgeführt und ist für Sie kostenfrei:
Zählerantrag auf Zählerausbau für Ihren alten Lieferzähler
Zählerantrag auf Zählerwechsel des Haushaltszählers gegen einen Zweirichtungszähler


3. Anpassung der internen Verdrahtung im Zählerschrank
Bitte beachten Sie, dass die interne Verdrahtung in Ihrem Zählerschrank für den Einbau des Zweirichtungszählers angepasst werden muss. Diese Anpassung muss vor dem Zählerwechsel vorgenommen werden und darf nur durch einen qualifizierten Elektroinstallateur erfolgen. Der eingesetzte Elektroinstallateur haftet für die technische Richtigkeit Ihres Zählerschrankes gemäß den gültigen VDE-Richtlinien.

Einspeisevergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen

Was passiert nach Ende der EEG-Förderung?
Nach Ablauf der gesetzlichen 20-jährigen Vergütungsperiode gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Betreiber von Photovoltaikanlagen weiterhin ihren erzeugten Strom ins Netz einspeisen. Die Vergütung hierfür orientiert sich am aktuellen Marktwert, bekannt als Jahresmarktwert Solar. Diese Regelung wurde durch das Solarpaket I im Mai 2024 bis zum 31. Dezember 2032 verlängert.


Wie wird die Vergütung berechnet?
Der Jahresmarktwert für Solarstrom entspricht dem durchschnittlichen Preis, den Photovoltaikanlagen im jeweiligen Jahr am Markt erzielen. Dieser Wert wird jährlich von den zuständigen Behörden veröffentlicht und variiert je nach Marktbedingungen. Betreiber von ausgeförderten Solaranlagen können sich durch die Teilnahme an der Direktvermarktung am aktuellen Marktpreis orientieren und
so eine optimierte Vergütung für ihren Strom erzielen. Durch die Direktvermarktung haben Betreiber die Möglichkeit, ihren Strom über langfristige Verträge oder über die Strombörse zu verkaufen, wodurch sie in der Regel von besseren Marktpreisen profitieren können