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Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen (>25 kW bis 135 KW)

Die Anmeldung über unser Netzanschlussportal ist aktuell leider noch nicht möglich.

Bitte senden Sie die Unterlagen mit dem Vermerk „Erzeugungs- und Speicheranlagen“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de

 

Anmeldung für Erzeugungsanlagen

Für eine Anlage >25 kW bis 135 kW benötigen wir nach dem Standardnachweisverfahren folgende Informationen, die Sie zum Teil selbst bereitstellen und zum Teil von Ihrem Anlagenerrichter bzw. Anlagenhersteller einfordern können:
 

  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der kompletten Anlage hervorgehen.
     
  • Übersichtsschaltplan ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
     
  • Antragstellung (E.1_4105)
     
  • Datenblatt für eine Erzeugungsanlage (E.2 _4105)
    (Bitte berücksichtigen Sie beim Ausfüllen das Auswahlblatt Messkonzepte.)
     
  • ggf. Zertifikat für den integrierten NA-Schutz nach TAR 4105 (E.6_4105)
     
  • ggf. Auszug aus dem Prüfbericht für den integrierten NA-Schutz (E.7_4105)

 

Planen Sie eine Erzeugungsanlage > 100 kW(p), so ist diese gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über die Veräußerungsform „Direktvermarktung“ zu betreiben. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebsetzung bitte den von Ihrem Direktvermarkter angegebenen Bilanzkreis mit. Nutzen Sie zur Mitteilung dieser und weiterer Informationen bitte die Anlage 4 aus dem Beschluss BK6-16-200 der Bundesnetzagentur und senden diese an netzanschluss@netze-duisburg.de.

Planen Sie eine Erzeugungsanlage > 100 kW(p), so nimmt diese am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebsetzung bitte die

  - Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die

  - Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Redispatch 2.0.

 

Für Speicheranlagen

 

Planen Sie eine Speicheranlage > 100 kW, so nimmt diese am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall, unter redispatch@netze-duisburg.de, vor der Inbetriebsetzung, bitte die

  - Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die

  - Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Redispatch 2.0. www.netze-duisburg.de/netz-nutzen/redispatch

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen nehmen wir unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung vor und ermitteln den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt der geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Sollten uns dazu noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, in der diese von Ihnen nachgefordert werden. Die Netzverträglichkeitsprüfung endet sodann mit dem Versand der Einspeisezusage. Der Einspeisezusage liegen ggf. Angebote über eine notwendige Anschlussverstärkung und über eine notwendige technische Steuerung zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements bei. Wir empfehlen Ihnen, Komponenten Ihrer geplanten Erzeugungsanlage erst nach Erhalt der Einspeisezusage zu erwerben.

 

Inbetriebsetzung

Als Voraussetzung für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage

  • liegt Ihnen unsere Einspeisezusage vor.
     
  • wurden ggf. vorliegende Angebote (z.B. über eine notwendige Anschlussverstärkung oder einer notwendigen technischen Steuerung) von Ihnen beauftragt und von uns ausgeführt.
     
  • liegt uns für den Fall, dass die Netze Duisburg GmbH Messstellenbetreiber ist, der Antrag zur Neusetzung oder Änderung eines Stromnetzanschlusses bzw. einer Messeinrichtung vor. Sollte Ihre Messstelle von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber betrieben werden, stimmen Sie bzw. Ihr Elektrofachunternehmen die ggf. notwendige Zählersetzung bitte mit dem dritten Messstellenbetreiber ab.
     
  • wurde der ggf. notwendige Zählerwechsel durchgeführt.
     
  • liegt uns das Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen oder Speicher vor.
     
  • wurde Ihre BHKW-Anlage gemäß § 6 KWKG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet.

Liegen alle Unterlagen vor, vereinbaren wir mit Ihnen oder der von Ihnen beauftragen Elektrofachfirma einen Termin zum Zählerwechsel und Netzparallelnahme Ihrer Anlage. 

Bitte beachten Sie weiterhin, dass Photovoltaik- und BHKW-Anlagen sowie Speicheranlagen nach der Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden müssen.

 

 

Sie haben Fragen zu den Vergütungsätzen und zur Abrechnung der eingespeisten Energie?


Wir benötigen für die zukünftigen Abrechnungen immer einen Zählerstand zum 31.12. eines Jahres. Die Zählerstände können Sie uns telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Sie können die Stände auch in unserem Zählerstandsportal erfassen:

Zum Zählerstandsportal

 

Ihr Ansprechpartner:

Stefan Reddig
☏  0203 604-4230
🖷  0203 604-2052
eeg-kwk@netze-duisburg.de