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Q&A Balkonkraftwerke

Können PV-Anlagen für den Balkon oder Garten auch in Duisburg betrieben werden?
Selbstverständlich können auch Verbraucherinnen und Verbraucher in Duisburg kleine Erzeugungsanlagen in Duisburg betreiben. Bis zu einer maximalen Erzeugungsleistung von 600 Watt können Verbraucherinnen und Verbraucher diese Anlagen auch selbst anmelden.

 

Müssen diese Anlagen angemeldet werden?
Ja, der Betrieb einer solchen Anlage ist bei der Netze Duisburg GmbH als zuständigem Verteilnetzbetreiber anzumelden. Darüber hinaus muss die Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden, https://www.marktstammdatenregister.de/ .

Nutzen Sie unser Netzanschlussportal und melden Sie Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage an.

Zum Netzanschlussportal

 

Muss der Stromzähler gewechselt werden?
Klassische Ferraris-Zähler können nicht mehr eingesetzt werden, wenn eine Stecker-PV-Anlage betrieben werden soll. Der Betrieb einer solchen Anlage erfordert einen modernen Zähler mit Rücklaufsperre. Mit der Anmeldung Ihrer Anlage prüfen wir, ob der vorhandenen Zähler gewechselt werden muss. Ist das der Fall, wird der notwendige Zählertausch kostenlos durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Inbetriebnahme Ihrer Anlage dann erst nach dem Zählertausch erfolgen kann.

 

Sind vor der Inbetriebnahme weitere Überprüfungen notwendig?
Um die Anlage technisch einwandfrei und sicher betrieben zu können, kann es sein, das Umbauten in der Hausinstallation der Verbraucher erforderlich sind, um zum Beispiel die korrekten Steckdosen zu verwenden. Die Nutzung der üblichen Schutzkontaktsteckdosen (Schuko-Steckdose) ist hier nicht zulässig. Erforderlich ist eine sogenannte Energiesteckdose. Auch muss geprüft werden, ob die Leitungen in einem Haus für eine Einspeisung ausreichend dimensioniert sind, um eventuelle Schäden an der Elektroinstallation der Immobilie zu verhindern. Prüfung und eventueller Umbau liegen in der Verantwortung der Verbraucher und müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden.

 

Welche Anlagen werden von der Netze Duisburg GmbH besonders empfohlen?
Besondere Kaufempfehlungen können wir als Netzbetreiber nicht aussprechen. Für eine Fachberatung sind Elektro-Fachbetriebe die richtigen Ansprechpartner.

 

Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA

Die hier genannte „steckerfertige Erzeugungsanlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende EEG-Anlage, die mit einem speziellen Stecker angeschlossen wird.


Voraussetzungen für den sicheren Anschluss und Betrieb:

  • Alle Erzeugungsanlagen müssen bei der Netze Duisburg GmbH angemeldet werden.
  • Die maximale Erzeugungsleistung von 600 VA wird nicht überschritten und es werden keine weiteren steckerfertigen Erzeugungsanlagen betrieben. Der Anschluss erfolgt in Überschusseinspeisung.
  • Die Stromerzeugungsanlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und wird über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen.